Ein alternativer Einstieg in den Ausstieg aus dem Parteienstaat – sechs Thesen

Der Einstieg in die Reform des Parteienstaates kann sich alternativ nach folgender Logik entwickeln:

1. Von Parteien beherrschte Parlamente gestalten Wahlrecht und Parteienrecht nach ihren eigenen Interessen, nicht nach den Interessen der Bürger.

2. Die Zuständigkeit für Wahl- und Parteienrecht ist daher dem bestehenden Parlament zu entziehen.

3. Für die Weiterentwicklung von Wahl- von Parteienrecht ist demzufolge ein neues, unabhängiges Gesetzgebungsorgan zu schaffen (Ein Vorschlag von Hubertus Buchstein, Quelle s.u.), das als Reformrat bezeichnet werden kann.

4. Die Mitglieder dieses Organs werden in einer Kombination von Los- und Wahlverfahren bestimmt, die Interessenneutralität und Sachkompetenz sicherstellt.

5. Der so eingerichtete Reformrat entscheidet über bereits vorliegende Reformvorschläge wie die Einführung der förmlichen Proteststimme.

6. Einmal eingerichtet, kann der Reformrat mit weiteren Zuständigkeiten betraut werden. Er könnte sich langfristig sogar zu einem Verfassungsrat im Sinne des Neokratiekonzepts entwickeln und damit zum Gestalter und Hüter einer systemoffenen Verfassung (s. hierzu auch die Verfassungs-Rat-Geber- Website.)

Die Forderung, dem bestehenden Parlament die Zuständigkeit für Wahl- und Parteienrecht zu entziehen, würde aber natürlich auf mindestens ebenso erbitterten Widerstand des politischen Establishments stoßen wie die Forderung nach Einführung der förmlichen Proteststimme. Insofern bleibt die Proteststimme das naheliegendere Reformziel.

(Quelle zu 3.: Hubertus Buchstein, Lostrommel und Wahlurne – Losverfahren in der parlamentarischen Demokratie, Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 2/2013, S. 403).


Zu einer ausführlicheren Darstellung s. den folgenden Artikel