Vor welchem Hintergrund würden neokratisch geprägte Verfassungenwürfe in diesen Zeiten entstehen? Wie fremd wären sie dem politischen Zeitgeist? Wie weit lägen sie jenseits des zeitlichen Denkhorizonts der politischen Institutionen, der Bürger und auch der einschlägigen Wissenschaft? Geht es nur um einen kurzen Gedankensprung oder doch eher um generationenlanges Umdenken?
Das beides zugleich zutreffen könnte, erklärt u.a. der folgende Artikel:

Wie stark der Zeitgeist selbst im Zustand akuter Staatskrisen noch in den herkömmlichen Vorstellungen von Staatlichkeit verwurzelt bleibt, in der Vorstellung eines herkömmlichen Parteienstaates also, zeigt ein Beispiel wie der jüngste Verfassunggebungsversuch in Island. S. hierzu den folgenden Artikel.

Politische Entscheidungsbefugnis kann auf verschiedene Weise auf Mandats- und Amtsträger bzw. Staatsorgane übertragen werden: In den Verfahren der repräsentativen Demokratie, der direkten Demokratie und im so genannten Beauftragungsverfahren (s. hierzu das Glossar).
Die Verfassung muss die Rollenverteilung unter diesen Verfahren bestimmen.

Der folgende Beitrag beschreibt, wofür die direkte Demokratie vorzugsweise einzusetzen ist, geht dabei aber auch auf die beiden anderen Verfahren ein.